»Industrial action and breach of contract« This thesis examines the effects of an industrial action on contractual relations outside the relationship between the employer and employee. The main focus is on the contracts between the companies being involved in a strike and their entrepreneurial contract partners....
1 Die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für arbeitskampfbedingte Leistungsstörungen Der Arbeitskampf und seine tatsächlichen Folgen für zivilrechtliche Vertragsverhältnisse ¿ Rechtliche Rahmenbedingungen des Konflikts zwischen der Arbeitskampfbeteiligung und den vertraglichen Pflichten gegenüber Dritten 2 Ziel der Arbeit 3 Arbeitskampfbedingte Leistungsstörungen zwischen bekämpften Arbeitgebern und Dritten Erfüllungsansprüche Dritter gegen bekämpfte Arbeitgeber ¿ Die Haftung für arbeitskampfbedingte Schäden ¿ Weitere leistungsstörungsrechtliche Folgen im Verhältnis des bekämpften Arbeitgebers und Dritter ¿ Die Bedeutung der umfassenden vertraglichen Haftung des bekämpften Arbeitgebers für die Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft 4 Arbeitskampfbedingte Leistungsstörungen in anderen Verhältnissen Leistungsstörungen im Verhältnis unmittelbar kampfbeteiligter Arbeitnehmer und Dritten ¿ Leistungsstörungen im Verhältnis von mittelbar Arbeitskampfbetroffenen 5 Ergebnis Literatur- und Sachwortverzeichnis
»Industrial action and breach of contract« This thesis examines the effects of an industrial action on contractual relations outside the relationship between the employer and employee. The main focus is on the contracts between the companies being involved in a strike and their entrepreneurial contract partners. Contrary to the prevailing view in German legal literature, outside of the employment relationship contractual relations are not subject to any modifications under specific industrial relations law.
Während des Arbeitskampfes sind die gegenseitigen Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis suspendiert. Diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts veranlasst weite Teile der Literatur, die arbeitskampfrechtlichen Sonderregeln auf andere Vertragsverhältnisse zu erweitern. Insbesondere sollen bekämpfte Unternehmen ihre vertraglichen Pflichten gegenüber ihren unternehmerischen Vertragspartnern suspendieren können.
Entgegen der herrschenden Auffassung unterliegt das Leistungsstörungsrecht außerhalb des Arbeitsverhältnisses keinen arbeitskampfrechtlichen Modifikationen. Die Tarifautonomie ist auch ohne einen arbeitskampfbedingten Zugriff auf die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse funktionsfähig. Eine Ergebnisanalyse zeigt, dass der Verzicht auf arbeitskampfbedingte Sonderregeln nebst individuellen Steuerungsmöglichkeiten der Kampfbeteiligten das Arbeitskampfgeschehen risikogerecht ordnen und die steuernde sozialpolitische Funktion des Arbeitskampfes erfüllen wird.
Lucas Lichtenberg studierte ab Oktober 2012 Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz. Die Erste Juristische Prüfung legte er im Januar 2018 vor dem Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg ab. Im Anschluss daran verfasste er seine Dissertation unter Betreuung von Professor Dr. Richard Giesen am Lehrstuhl für Sozialrecht, Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er war zudem am Lehrstuhl seines Doktorvaters als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Im Mai 2020 wurde Lucas Lichtenberg promoviert. Seit April 2020 ist er Rechtsreferendar am Oberlandesgericht München.