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Zugriffe auf elektronische Kommunikation

Zugriffe auf elektronische Kommunikation

Eine verfassungsrechtliche und strafprozessrechtliche Analyse.

vonMühlen, Nicolas von zur
Deutsch, Erscheinungstermin 04.09.2019
lieferbar
44,00 €
(inkl. MwSt.)
Institutionenpreis
Moderne Informations- und Kommunikationstechnologie durchdringt mittlerweile nahezu alle Lebensbereiche und hat in den letzten Jahren zu einem elementaren Wandel der Gesellschaft geführt. Einkäufe sowie Bankgeschäfte werden über das Internet erledigt und Kontakte mittels sozialer Netzwerke gepflegt, während das...

Informationen zum Titel

978-3-428-15858-4
Berlin
04.09.2019
2019
1
Buch (broschiert)
617 g
470
152 mm x 226 mm x 27 mm
2 Tabellen, 2 Abbildungen; XXVIII, 470 S., 2 Schwarz-Weiß- Abbildungen, 2 Schwarz-Weiß- Tabellen, Dissertation
Deutsch
Verfassungsrecht, Computer- und Internetkriminalität, Schutz der Privatsphäre, Datenschutzrecht, Strafgerichtsbarkeit, Informationsfreiheitsrecht
Vorwort, English summary Einleitung 1. Grundlagen Wandel der Kommunikationsarchitektur ¿ Technische Grundlagen ¿ Kriminalistische Grundlagen 2. Rechtlicher Schutz elektronischer Kommunikation Schutz durch Grundrechte ¿ Schutz durch internationales und supranationales Recht 3. Umfang und Grenzen strafprozessualer Eingriffsermächtigungen Grundlagen ¿ Erhebung von Daten in den Übertragungsphasen ¿ Erhebung von Daten in den Speicherphasen 4. Reformvorschläge Erhebung von Daten in den Übertragungsphasen ¿ Erhebung von Daten in den Speicherphasen Zusammenfassung Literaturverzeichnis
Moderne Informations- und Kommunikationstechnologie durchdringt mittlerweile nahezu alle Lebensbereiche und hat in den letzten Jahren zu einem elementaren Wandel der Gesellschaft geführt. Einkäufe sowie Bankgeschäfte werden über das Internet erledigt und Kontakte mittels sozialer Netzwerke gepflegt, während das Smart Home basierend auf individuellen Verhaltensmustern die Temperatur in der Wohnung regelt. Die dabei erzeugten Daten werden nicht mehr nur auf lokalen Endgeräten gespeichert, sondern sind über die Cloud weltweit in Millisekunden abrufbar. Für Strafverfolgungsbehörden sind Zugriffe auf die in solchen Szenarien anfallenden digitalen Spuren von großer Bedeutung. Allerdings gehen die damit verbundenen Ermittlungsmaßnahmen oft nicht nur mit tiefgehenden Einblicken in die Persönlichkeit des Einzelnen einher und bergen daher eine Reihe von (verfassungs)rechtlichen Problemen, sie gestalten sich auch wegen des rasanten Wandels der zugrunde liegenden Technologien in technischer wie rechtlicher Hinsicht zunehmend komplex. In dieser Arbeit werden Lösungskonzepte erarbeitet, um diesem (scheinbaren) Antagonismus von Technik und Recht durch eine Reform des Strafprozessrechts zu begegnen. Dazu werden neben Letzterem auch das Verfassungsrecht und die technischen Rahmenbedingungen im Wege einer interdisziplinären Untersuchung einer umfassenden Analyse unterzogen. Ausgezeichnet mit der Otto-Hahn-Medaille der Max-Planck-Gesellschaft für herausragende wissenschaftliche Leistungen
Studium der Rechtswissenschaften und Erstes juristisches Staatsexamen an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Juristischer Vorbereitungsdienst und Zweites juristisches Staatsexamen am Oberlandesgericht Düsseldorf. 2012 bis 2019 Leiter des Referats für Informationsrecht und Rechtsinformatik und Promotion am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Seit 2019 Rechtsanwalt in Berlin.
»Nachdem Zugriffsmöglichkeiten auf digitale Spuren der Kommunikation für die Strafverfolgungsbehörden in der Praxis immer wichtiger für die Aufklärung von Straftaten werden, bietet die vorliegende Dissertation einen vollständigen Überblick über die in Betracht kommenden Ermächtigungsgrundlagen im Strafprozessrecht und deren verfassungsrechtliche Grenzen. Die Arbeit ist daher denjenigen besonders zu empfehlen, die sich an der Schnittstelle zwischen Freiheitsrechten und staatlichen Strafverfolgungsinteressen mit der Zulässigkeit von strafprozessualen Ermittlungsmöglichkeiten bei der elektronischen Kommunikation zu befassen haben.« Dr. Wolfgang Bär, in: MultiMedia und Recht, 7/2020
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